Zentraler Unterschied zur vergangenen Wahlperiode ist, dass wir nicht befugt sind, selbst einen Normenkontrollantrag gegen den Bundeshaushalt einzubringen.
Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des SVIK Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Die Vorwürfe, dass erhebliche Teile der SVIK-Mittel zweckentfremdet worden seien, sind nicht gerechtfertigt.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Sehr geehrte Frau S.,
Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik trägt dafür Sorge, die Übertragung von finanziellen Altlasten an nachfolgende Generationen zu vermeiden.
