
Weder obliegt es mir persönlich, noch habe ich die Möglichkeiten, zu bewerten, ob gemeinnützige Organisationen den satzungsmäßigen Zweck erfüllen und öffentliche Mittel sachgerecht einsetzen. Das ist Aufgabe des Zuwendungsgebers sowie der Finanzbehörden.


Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.


Gemeinsam mit über 100 anderen Mitgliedern des Bundestages haben Abgeordnete der Linken am 13.11 vergangenen Jahres den parteiübergreifenden Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD eingereicht. Wir waren damals überzeugt, dass der Antrag notwendig und gerechtfertigt ist und wir sind es noch heute.

"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."