Ehegatten-Splitting / GKV Beiträge: Wie vereinbaren sich diese Pläne mit der gesetzlichen Unterhaltspflicht unter Ehepartnern?
Sehr geehrter Frau Bas,
ich bin entsetzt über die Pläne der Koalition, das Ehegattensplitting zu beschneiden und die beitragsfreie Familienversicherung infrage zu stellen. Im SPD-Wahlprogramm war davon nichts zu lesen. Dies ist ein Frontalangriff auf die Ehe, in der Paare rechtlich verpflichtet sind, füreinander einzustehen.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Wie vereinbaren sich diese Pläne mit der gesetzlichen Unterhaltspflicht unter Ehepartnern?
2. Wenn die Familienversicherung entfällt: Haben einkommenslose Ehepartner dann Anspruch auf Bürgergeld, um ihre Krankenkasse zu bezahlen?
3. Wieso zahlt der Staat bei alleinstehenden Bürgergeld-Empfängern die GKV-Beiträge, während verheiratete Paare benachteiligt werden?
Das setzt absurde Anreize: Man müsste bestimmten Paaren raten, sich scheiden zu lassen, damit der einkommenslose Partner wieder vom Staat versorgt wird. Wie kann gerade die SPD Ehepartner derart finanziell unter Druck setzen? Ich bitte um Erklärung.
MfG
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Richtig ist: Bei der beitragsfreien Familienversicherung von Ehepartnern geht es nicht um eine wechselseitige Fürsorge innerhalb der Ehe, sondern um eine Leistung der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung – denn die Beiträge für mitversicherte Ehepartner werden eben nicht vom anderen Ehepartner getragen, sondern von der Solidargemeinschaft. Für diese Solidarleistung gibt es in vielen Lebenslagen gute Gründe, etwa wenn Ehepartner Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Deshalb wird es hierzu im laufenden parlamentarischen Verfahren noch ausführliche Beratungen geben.
Das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form unterstützt vor allem Ehepaare, bei denen das Einkommen besonders ungleich verteilt ist. Paare, die gleich viel verdienen, profitieren nicht. Diese ausgeprägte Ungleichbehandlung erscheint aus der Zeit gefallen und hat spürbare Folgen: Für den Partner, der weniger verdient – noch immer meist die Frau –, lohnt sich Mehrarbeit deutlich weniger. Diese steuerliche Bevorzugung der Alleinverdiener-Ehe ist aus Sicht der SPD nicht mehr zeitgemäß.
Zu Ihrer Frage zur Grundsicherung: Die Grundsicherung ist eine bedarfsabhängige Hilfe für Menschen, die ihr Existenzminimum aus eigener Kraft nicht bestreiten können – einschließlich der Beiträge zur Krankenversicherung. Eheleute werden hier keineswegs schlechter gestellt: Auch unverheiratete Partnerinnen und Partner, die in einem gemeinsamen Haushalt füreinander einstehen, bilden eine Bedarfsgemeinschaft und werden bei der Bedarfsprüfung gemeinsam betrachtet. Zugrunde gelegt wird bewusst die tatsächliche Lebenssituation, nicht der Familienstand.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

