Portrait von Ruppert Stüwe
Ruppert Stüwe
SPD
79 %
11 / 14 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Olaf T. •

Ehegatten-Splitting und Gratis-Mitversicherung in der GKV: Wie vereinbaren sich diese Pläne mit der gesetzlichen Unterhaltspflicht unter Ehepartnern?

Sehr geehrter Herr Stüwe,
ich bin entsetzt über die Pläne der Koalition, das Ehegattensplitting zu beschneiden und die beitragsfreie Familienversicherung infrage zu stellen. Im SPD-Wahlprogramm war davon nichts zu lesen. Dies ist ein Frontalangriff auf die Ehe, in der Paare rechtlich verpflichtet sind, füreinander einzustehen.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Wie vereinbaren sich diese Pläne mit der gesetzlichen Unterhaltspflicht unter Ehepartnern?
2. Wenn die Familienversicherung entfällt: Haben einkommenslose Ehepartner dann Anspruch auf Bürgergeld, um ihre Krankenkasse zu bezahlen?
3. Wieso zahlt der Staat bei alleinstehenden Bürgergeld-Empfängern die GKV-Beiträge, während verheiratete Paare benachteiligt werden?
Das setzt absurde Anreize: Man müsste bestimmten Paaren raten, sich scheiden zu lassen, damit der einkommenslose Partner wieder vom Staat versorgt wird. Wie kann gerade die SPD Ehepartner derart finanziell unter Druck setzen? Ich bitte um Erklärung.
MfG

Portrait von Ruppert Stüwe
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.de

Eine Reform des Ehegattensplittings muss natürlich so ausgestaltet sein, dass die gegenseitige Unterhaltspflicht gewährleistet bleibt. Das verlangt schon unser Grundgesetz.

Selbstverständlich soll eine Reform niemandem etwas wegnehmen und das Ehegattensplitting soll nicht ersatzlos abgeschafft werden. Erforderlich ist eine stärker auf Partnerschaftlichkeit ausgerichtete Besteuerung, die die Steuerlasten gerecht zwischen den Eheleuten aufteilt und Familien mit Kindern entlastet. Genauso wichtig ist es, das Vertrauen der Menschen nicht zu erschüttern und daher setzen wir uns für einen Bestandsschutz der Ehegatten ein, die derzeit vom Ehegattensplitting profitieren. Auch muss eine Reform, bzw. Neuausrichtung des Ehegattensplittings so ausgestaltet sein, dass die gegenseitige Unterhaltspflicht gewährleistet bleibt. 

Zu Ihrem Punkt der teilweisen Streichung der kostenfreien Familienmitversicherung für Ehe- oder Lebenspartner:innen. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen stehen seit Jahren unter großem finanziellem Druck, der ohne gesetzliche Anpassungen in den nächsten Jahren noch massiv weiter steigen würde. Es drohen absehbare Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe und weiter steigende Zusatzbeiträge. Gleichzeitig erleben viele Menschen im Versorgungsalltag spürbare Probleme – lange Wartezeiten, eingeschränkte Terminverfügbarkeit und regionale Versorgungsengpässe. 

Wir brauchen deshalb sehr schnell eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen. Weitere allgemeine Beitragssatzsteigerungen wollen wir auf jeden Fall vermeiden.

Ein Reformpunkt ist dabei die teilweise Streichung der kostenfreien Familienmitversicherung für Ehe- oder Lebenspartner:innen. Dies ist notwendig, um den allgemeinen Beitragssatz stabil zu halten und die Versichertengemeinschaft, die ja die Familienmitversicherung aus ihren Beiträgen finanziert, zu entlasten. So wird der Bund sich ab 2027 auch mit einem jährlich ansteigenden Anteil an der bisher von der Versichertengemeinschaft getragenen Deckungslücke der Beiträge von Bürgergeldempfänger:innen beteiligen. 

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht nun vor, Ehe- und Lebenspartner:innen nicht mehr kostenfrei mitzuversichern, sondern einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent beim beitragspflichtigen Ehe- der Lebenpartner:in zu erheben. Davon ausgenommen sein sollen, Ehe- oder Lebenspartner:innen, wenn im gleichen Haushalt Kinder unter 7 Jahren oder Kinder mit einer Behinderung, die zur Folge hat, dass sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, leben. Außerdem ausgenommen sind Ehe- und Lebenspartner:innen, die sich regelmäßig, mindestens 10 Stunden die Woche, um einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 kümmern, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, oder die selbst voll erwerbsgemindert sind.

Wir werden uns diesen Vorschlag nun im Gesetzgebungsprozess genau anschauen, vor allem müssen wir dafür sorgen, dass soziale Härtefälle, von der Neuregelung ausgenommen werden können. 

Sie sprechen zudem die Kosten der Versicherung von Bürgergeldempfänger:Innen an. Dies war in den vergangenen Wochen immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Lassen Sie mich bitte hier einige Mythen ausräumen. Es ist bereits heute so, dass der Bund einen pauschalen Beitrag je Bürgergeldempfänger:in an die Gesetzlichen Krankenversicherungen zahlt. 2026 sind dies 144 Euro monatlich. 

Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nun darauf geeinigt, schrittweise in eine kostendeckendere Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldempfänger:innen einzusteigen. Beginnend ab 2027 soll jährlich der Bund einen höheren Zuschuss an die Gesetzlichen Krankenversicherungen für die Beiträge der Bürgergeldempfänger:innen leisten. Eine direkte komplette Übernahme wäre auf Grund der angespannten Haushaltslage des Bundes im Moment nicht darstellbar. 

Ich halte dies für einen guten Kompromiss, um die Beiträge der GKV stabil zu halten und die Versichertengemeinschaft zu entlasten. Man muss auch dazu sagen, dass das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ja auch darauf beruht, Risiken Einzelner auf die Versichertengemeinschaft zu verteilen. So werden teure Behandlungen Einzelner, die die eingezahlten Beiträge übersteigen auch von der Versichertengemeinschaft getragen, Studierenden ein reduzierter Beitrag oder Familien die kostenfreie Familienmitversicherung ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe
 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Ruppert Stüwe
Ruppert Stüwe
SPD

Weitere Fragen an Ruppert Stüwe