Wie stehen Sie zur Prüfung eines Parteiverbots der AfD?
Sehr geehrte Frau Wulf,
wie stehen sie zur Prüfung eines Parteiverbots der AfD?
Ich bin sehr besorgt.
Das aktuelle Gutachten belegt, dass diese Partei verfassungswidrig ist und Parallelen zur NPD aufweist.
Es mag sein, dass einiges in unserem Land nicht rundläuft, aber wir können es doch nicht zulassen, dass diese Partei dieses Land zerstört und unsere Demokratie, unsere Freiheit und alles, was sich dieses Land nach dem dritten Reich mühsam aufgebaut hat, hierzu zählt auch das Vertrauen von Europa und der restlichen Welt, einfach niedertampelt und ein NS-ähliches Regime hier die Macht bekommt.
Was tun Sie dagegen?
Viele Grüße
M. G.
Ihre Sorge über die Entwicklung der AfD kann ich nachvollziehen. Auch ich sehe rechtsextreme Bestrebungen, die sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, mit großer Sorge.
Ein Parteiverbot ist ein Instrument unserer wehrhaften Demokratie, aber aus guten Gründen an sehr hohe rechtliche Hürden geknüpft. Ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht feststellen. Ein Verbotsantrag sollte deshalb nur auf Grundlage einer umfassenden und belastbaren Tatsachen- und Beweislage gestellt werden.
Die vorliegenden Erkenntnisse und Gutachten müssen daher sorgfältig ausgewertet und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Unabhängig davon ist für mich sicher: Rechtsextremen Positionen müssen wir entschieden entgegentreten, die AfD politisch und inhaltlich stellen und unsere Demokratie konsequent schützen.

