Begonnene Behandlungen sollen unabhängig vom Jahr 2027 bis zu ihrem Abschluss weitergeführt werden können, und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sollen dauerhafte extrabudgetäre Ausnahmen gelten.
Eine komplette Entbudgetierung aller Fälle - und damit die Beibehaltung der bisherigen Regelung - konnte in den Verhandlungen leider nicht erreicht werden
Der Deutsche Bundestag hat einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten.
Mit weiteren Regelungen wollen wir Behandlungen sichern und die psychotherapeutische Versorgung stärken.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
