Kinder, laufende Therapien und komplexe Fälle sind geschützt. Was ist mit Erwachsenen, die neu oder erneut eine Therapie benötigen und nicht als "dringlich" gelten? Wer definiert Dringlichkeit?
Sehr geehrter Herr Mieves: Sie nennen vier Verbesserungen. Erwachsene, die neu oder erneut eine Psychotherapie benötigen und die der G-BA nicht als dringlich oder komplex einstuft, fallen unter keine davon. Für sie gilt die Budgetierung vollständig. Das betrifft auch Menschen mit rezidivierenden Depressionen, deren erneute Erkrankung dem Krankheitsbild entspricht.
In der Psychotherapie gibt es fachlich keine Dringlichkeitsstufen. Es gibt eine Behandlungsindikation oder keine. Die Kategorie "dringlicher Fall" entsteht erst durch die Budgetbegrenzung und wird nachträglich als fachliches Kriterium ausgegeben.
Zudem taucht die Streichung des Anspruchs auf angemessene Vergütung zeitgebundener Leistungen – durch BSG-Rechtsprechung gedeckt – unter Ihren vier Verbesserungen nicht auf. Bleibt sie im Gesetz?
Ein Entschließungsantrag ist rechtlich nicht bindend. Ich bitte um Antwort: Wie werden Erwachsene ohne Dringlichkeitsstatus versorgt?

