Ihre Fraktion läuft gegen die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes Sturm. Warum lassen Sie beim GKV-Paket die Budgetierung der Psychotherapie und den Wegfall der KZT-Zuschläge passieren?
In der Pressekonferenz Ihrer Fraktion nannten Sie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einen "wichtigen Durchbruch".Für die ambulante Psychotherapie bedeutet es das Gegenteil: feste Budgets und bei Überschreitung nur noch anteilige Vergütung – eine faktische Leistungsbegrenzung. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung stellte nach den Änderungsanträgen vom 5. Juli fest, dass zusätzlich Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung gestrichen werden sollen. Folge laut DPtV: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten.Priorisierung nach Dringlichkeit bei gedeckeltem Budget ist strukturell eine Triage. Für Menschen, deren Erkrankung mit dauerhafter Suizidgefährdung einhergeht, ist das existenziell – sie sind oft gerade deshalb stabil, weil kontinuierliche Behandlung sie stabil hält.Beim Informationsfreiheitsgesetz zeigt Ihre Fraktion Prinzipienfestigkeit. Wie erklären Sie den Unterschied? Welche Schutzmechanismen enthält das Gesetz konkret?

