Ihre Fraktion läuft gegen die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes Sturm. Warum lassen Sie beim GKV-Paket die Budgetierung der Psychotherapie und den Wegfall der KZT-Zuschläge passieren?
In der Pressekonferenz Ihrer Fraktion nannten Sie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einen "wichtigen Durchbruch".Für die ambulante Psychotherapie bedeutet es das Gegenteil: feste Budgets und bei Überschreitung nur noch anteilige Vergütung – eine faktische Leistungsbegrenzung. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung stellte nach den Änderungsanträgen vom 5. Juli fest, dass zusätzlich Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung gestrichen werden sollen. Folge laut DPtV: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten.Priorisierung nach Dringlichkeit bei gedeckeltem Budget ist strukturell eine Triage. Für Menschen, deren Erkrankung mit dauerhafter Suizidgefährdung einhergeht, ist das existenziell – sie sind oft gerade deshalb stabil, weil kontinuierliche Behandlung sie stabil hält.Beim Informationsfreiheitsgesetz zeigt Ihre Fraktion Prinzipienfestigkeit. Wie erklären Sie den Unterschied? Welche Schutzmechanismen enthält das Gesetz konkret?
Sehr geehrter Herr F.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Sorge um die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und um mögliche Auswirkungen auf die Versorgung kann ich nachvollziehen. Mir ist wichtig, kurz einzuordnen, worum es bei der Reform tatsächlich geht.
Die Eingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) folgt einer Empfehlung der GKV-Finanzkommission und war Teil eines größeren Konsolidierungspakets für die gesetzliche Krankenversicherung, um Beitragssteigerungen zu verhindern. Zugleich haben wir im parlamentarischen Verfahren mehrere Sicherungen verankert: Laufende Therapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, werden auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen fortgeführt, und die bislang für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Mittel bleiben auch innerhalb der MGV dieser Leistungsgruppe vorbehalten.
Darüber hinaus haben wir uns mit dem Koalitionspartner in einem Entschließungsantrag bereits darauf verständigt, im Herbst nachzusteuern: Begonnene Behandlungen sollen unabhängig vom Jahr 2027 bis zu ihrem Abschluss weitergeführt werden können, und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sollen dauerhafte extrabudgetäre Ausnahmen gelten. Zusätzlich soll die Selbstverwaltung bis Ende des Jahres eine Regelung zur Dringlichkeit von Behandlungen in der psychotherapeutischen Sprechstunde erarbeiten, um den Erstzugang zu verbessern.
Sehr geehrter Herr F., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

