Warum soll der extrabudgetäre Vergütungsschutz für psychisch erkrankte Menschen mit der Volljährigkeit enden – sofern sie nicht als „schwer psychisch krank“ eingestuft werden?
Sehr geehrter Herr Yüksel,
die Regierung setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch kranke Erwachsene extrabudgetär vergütet werden. Alle anderen erwachsenen Patientinnen und Patienten sollen hingegen wieder budgetär versorgt werden.
Wie rechtfertigen Sie diese Trennung? Warum soll der Vergütungsschutz für Erwachsene davon abhängen, wie schwer ihre Erkrankung eingestuft wird? Und wo ziehen Sie die Grenze – ab wann gilt ein Mensch als „schwer psychisch krank“ und wer entscheidet das?
Außerdem: Warum soll eine psychische Erkrankung mit 17 Jahren grundsätzlich extrabudgetär vergütet werden, mit 18 Jahren aber nur noch dann, wenn sie als „schwer genug“ eingestuft wird? Welche medizinische oder ethische Begründung gibt es hierfür?

