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Mareike Lotte Wulf
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Frage von Markus H. •

Werden Sie sich gegen die Abschaffung der Krypto-Haltefrist einsetzen?

Sehr geehrter Frau Wulf,

als Ihr Wahlkreisbürger wende ich mich an Sie bezüglich der geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte.

Ich bitte Sie ausdrücklich, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Die seit über einem Jahrzehnt gefestigte Einordnung von Bitcoin & Co. als sonstige Wirtschaftsgüter (BFH-Bestätigung) schafft berechtigtes Vertrauen. Eine isolierte Herausnahme von Kryptowerten – während Gold und andere Wirtschaftsgüter unter § 23 EStG bleiben – verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass steuerrechtliche Grundentscheidungen folgerichtig umzusetzen sind und rein fiskalische Gründe keine Ungleichbehandlung rechtfertigen.

Millionen Bürger haben auf diese Rechtslage vertraut. Die Änderung würde vor allem normale Sparer treffen.

Bitte setzen Sie sich in Ihrer Fraktion für den Erhalt der Haltefrist ein. Ich freue mich über eine Rückmeldung zu Ihrer Position.

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