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Janosch Dahmen
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Daniela S. •

Halten Sie es für gerechtfertigt, dass nur Kinder, Jugendliche und schwer psychisch kranke Erwachsene extrabudgetär vergütet werden sollen?

Sehr geehrter Herr Dahmen,

Wie bewerten Sie die Pläne, Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch kranke Erwachsene weiterhin extrabudgetär zu vergüten, während die Psychotherapie aller übrigen erwachsenen Patientinnen und Patienten wieder budgetiert werden soll?

Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer als „schwer psychisch krank“ gilt? Und warum soll eine psychische Erkrankung mit 17 Jahren grundsätzlich extrabudgetär vergütet werden, mit 18 Jahren aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen? Werden Sie sich für eine weiterhin extrabudgetäre Vergütung der ambulanten Psychotherapie für alle Erwachsenen einsetzen?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre präzisen Fragen. Ihre Zuschrift erreichte mich am 9. Juli, deshalb antworte ich Ihnen mit dem inzwischen eingetretenen Stand.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich halte die Aufteilung nicht für gerechtfertigt. Sie folgt einem Sparziel, das nachträglich um Ausnahmen ergänzt wurde. Notwendig wäre gewesen, die Eingriffe zurückzunehmen, statt sie für einzelne Gruppen abzumildern.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach welchen Kriterien jemand als schwer psychisch krank gilt, ließ das Gesetz offen; die Abgrenzung sollte erst nachgelagert festgelegt werden. Für die Versorgung bedeutet das Unsicherheit an einer Stelle, an der Verlässlichkeit nötig wäre. [ERGÄNZEN: ob die aktuellen Änderungsanträge diese Kriterien inzwischen regeln]

Zu Ihrer dritten Frage: Eine Altersgrenze ist kein Versorgungskriterium. Psychische Erkrankungen enden nicht mit dem 18. Geburtstag, und gerade im Übergang ins Erwachsenenalter ist Behandlungskontinuität entscheidend. Unsere Forderung nach einer gesonderten Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche ist ein Argument für zusätzliche Absicherung, nicht für den Ausschluss Erwachsener.

Zu Ihrer vierten Frage: Ja. Ich setze mich dafür ein, die Eingriffe zurückzunehmen, statt Patientengruppen gegeneinander zu stellen. Am 10. Juli habe ich gegen das Gesetz gestimmt, und mit unseren Anträgen „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) und „Ambulantisierungspotenzial heben“ (Drucksache 21/7853) setzen wir die Auseinandersetzung fort: https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107853.pdf

Inzwischen hat die Koalition zwölf Änderungsanträge zum GKV-BStabG vorgelegt, die im Gesundheitsausschuss beraten wurden. Darunter ist auch die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen in der Psychotherapie. Das ist ein Anfang, der die gravierendsten Einschnitte im Ansatz korrigieren könnte, kommt aber spät. Weiterhin fehlen eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, eine Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf bemisst, gezielte Angebote für schwer und chronisch Erkrankte sowie die gesetzliche Absicherung der Weiterbildungsfinanzierung. Dafür setze ich mich weiter ein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Janosch Dahmen

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