Ates Gürpinar
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Frage von Daniela S. •

Halten Sie es für gerechtfertigt, dass nur Kinder, Jugendliche und schwer psychisch kranke Erwachsene extrabudgetär vergütet werden sollen?

Sehr geehrter Herr Gürpinar,

Wie bewerten Sie die Pläne, Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch kranke Erwachsene weiterhin extrabudgetär zu vergüten, während die Psychotherapie aller übrigen erwachsenen Patientinnen und Patienten wieder budgetiert werden soll?

Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer als „schwer psychisch krank“ gilt? Und warum soll eine psychische Erkrankung mit 17 Jahren grundsätzlich extrabudgetär vergütet werden, mit 18 Jahren aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen? Welche medizinischen und ethischen Begründungen gibt es für diese Unterscheidung? Werden Sie sich für eine weiterhin extrabudgetäre Vergütung der ambulanten Psychotherapie für alle Erwachsenen einsetzen?

Ates Gürpinar
Antwort von Die Linke

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Psychische Erkrankungen dürfen nicht danach behandelt werden, ob sie gerade in irgendein Finanzierungsmodell passen oder nicht. Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf der betreffenden Person sein. Leider ist es mir nicht gelungen, durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht diesen Sparwahnsinn bei der GKV zu stoppen, wo nur die Kosten und nicht der Bedarf im Blick sind.

Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen bedürfen besonderer Unterstützung. Ich sehe es deswegen sehr kritisch, wenn durch Maßnahmen neue Ungleichbehandlungen entstehen. Ob jemand eine notwendige Psychotherapie erhält, darf nicht von einer starren Altersgrenze abhängen, denn der Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter findet nicht an einem Stichtag statt. Auch die Frage, wer als schwer psychisch krank gilt, muss selbstverständlich transparent und fachlich nachvollziehbar beantwortet werden. Solche Kriterien dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit erheblichem Behandlungsbedarf durch enge Definitionen von einer ausreichenden Versorgung ausgeschlossen werden. Ich halte es grundsätzlich für problematisch, wenn Budgetvorgaben den Zugang zu notwendiger psychotherapeutischer Behandlung erschweren.

Lange Wartezeiten und Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Therapieplatz sind seit Jahren ein großes Problem. Deshalb sollte das Ziel sein, den Zugang zur ambulanten Psychotherapie zu verbessern und nicht neue Hürden aufzubauen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass notwendige psychotherapeutische Leistungen unabhängig von Alter oder Diagnose zuverlässig erbracht werden können und wirtschaftliche Vorgaben nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Zu den zahlreichen Angriffen auf den Sozialstaat werden wir in der kommenden Zeit weiter den Protest auf die Straße tragen und setzen auf eine breite Unterstützung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ates Gürpinar

 

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