Halten Sie es für gerechtfertigt, dass nur Kinder, Jugendliche und schwer psychisch kranke Erwachsene extrabudgetär vergütet werden sollen?
Sehr geehrter Herr Gürpinar,
Wie bewerten Sie die Pläne, Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch kranke Erwachsene weiterhin extrabudgetär zu vergüten, während die Psychotherapie aller übrigen erwachsenen Patientinnen und Patienten wieder budgetiert werden soll?
Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer als „schwer psychisch krank“ gilt? Und warum soll eine psychische Erkrankung mit 17 Jahren grundsätzlich extrabudgetär vergütet werden, mit 18 Jahren aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen? Welche medizinischen und ethischen Begründungen gibt es für diese Unterscheidung? Werden Sie sich für eine weiterhin extrabudgetäre Vergütung der ambulanten Psychotherapie für alle Erwachsenen einsetzen?

