Dennoch bin ich dafür, das 20 Jahre alte Gesetz zu reformieren. Zentrales Anliegen dieser Reform ist es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der absolut unverzichtbaren Informationsfreiheit und dem Schutz sensibler Informationen zu schaffen.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab, denn dies würde faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten und die Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft drastisch minimieren. Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.
Ihre Frage, ob ich einer Verkürzung der Bezugsdauer und verpflichtenden Partnermonaten zustimmen werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantworten.
