Grundlagen dazu sind beispielsweise in Art. 18 und 21 GG gelegt. Sowohl der Entzug einzelner Grundrechte oder des passiven Wahlrechts wie auch ein Parteienverbot insgesamt unterliegen jedoch sehr hohen verfassungsrechtlichen Hürden.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt weiterhin. Die CDU strebt stabile politische Verhältnisse aus eigener Kraft an und wird nach den Landtagswahlen auf Grundlage des Wahlergebnisses und der dann bestehenden politischen Rahmenbedingungen über das weitere Vorgehen entscheiden.
Beamte unterliegen einem eigenen verfassungsrechtlich geregelten System der Besoldung und Versorgung, das sich von der gesetzlichen Sozialversicherung unterscheidet
Fakt ist, dass die Leihmutterschaft in Deutschland rechtlich verboten ist. Gleichzeitig ist der Wunsch nach einem eigenen Kind bei vielen Paaren sehr groß und führt zu schwierigen persönlichen Abwägungen.
