Was wird die SPD in dieser Legislatur unternehmen, um die Benachteiligung von (oftmals schwerbehinderten) Bundesbeamten in der GKV zu beenden?
Sehr geehrte Frau Moll,
11 Bundesländer haben die Pauschale Beihilfe eingeführt, 3 weitere planen ihre Einführung. Auch viele Unionsabgeordnete erkennen die bestehende Gerechtigkeitslücke auf Bundesebene und zeigen sich offen für die Pauschale Beihilfe oder ähnliche Modelle (z. B. zuletzt Simone Borchardt am 14.08.2026 auf Abgeordnetenwatch).
Warum gibt es für Bundesbeamte weiterhin keine Lösung? Besonders problematisch ist dies für eine kleine Gruppe vorerkrankter bzw. schwerbehinderter Beamter. Sie müssen ihre GKV-Beiträge vollständig selbst tragen ohne Beteiligung des Arbeitgebers (Dienstherren). Die Öffnungsklausel der PKV erfasst nicht alle Betroffenen. Wer bleibt freiwillig in der GKV, wenn dies mit mehreren Hundert Euro Mehrkosten pro Monat verbunden ist?
Was gedenkt die SPD konkret zu tun, um die Situation von GKV-Bundesbeamten zu verbessern – ggf. beschränkt auf Härtefälle wie in Schleswig-Holstein? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Sie sprechen eine bestehende Ungleichbehandlung an. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen ihre Beiträge grundsätzlich vollständig selbst tragen. Gerade für Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, für die ein Wechsel in die private Krankenversicherung keine gleichwertige Alternative darstellt, kann das zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Die SPD hat sich deshalb für ein echtes Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte des Bundes ausgesprochen. Dazu gehört für uns die pauschale Beihilfe, wie sie inzwischen in zahlreichen Bundesländern praktiziert wird. Dieses Vorhaben konnten wir in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU allerdings nicht im Koalitionsvertrag verankern. Eine allgemeine Einführung auf Bundesebene ist deshalb derzeit nicht vereinbart.
Das bedeutet für mich aber nicht, dass wir die bestehende Benachteiligung einfach hinnehmen sollten. Ich finde es ausdrücklich begrüßenswert, dass inzwischen auch aus der Unionsfraktion Bereitschaft signalisiert wird, zumindest für diejenigen nach Lösungen zu suchen, die im heutigen System faktisch keine gleichwertige Wahlmöglichkeit haben. Ob dies über eine Härtefallregelung, einen beihilfekompatiblen GKV-Teilkostentarif oder ein anderes Modell gelingen kann, sollte aus meiner Sicht ernsthaft geprüft werden.
Unser weitergehendes Ziel einer echten Wahlfreiheit geben wir damit nicht auf. Für diese Legislatur halte ich es aber für sinnvoll, auch nach einer Lösung zu suchen, die zumindest die besonders betroffenen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten spürbar entlastet.
