Das Gesetz über das Grundbuch hat 151 Paragraphen. Leider habe ich nicht die Zeit gefunden, mich dort sachkundig zu machen. Vielleicht finden Sie aber in dem Gesetz eine Antwort auf Ihre Frage.
Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz
Ich verstehe gut, dass dieses Thema viele Menschen persönlich bewegt – insbesondere, wenn sie mit Homöopathie gute Erfahrungen gemacht haben oder sie als Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses schätzen.
Zum Thema Rente: Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die derzeitige Alkoholbesteuerung in Deutschland zu niedrig ist.
