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Carsten Linnemann
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Frage von Maik v. •

Elternunterhalt: Plant die Bundesregierung weiterhin die Abschaffung der 100.000-Euro-Einkommensgrenze?

Sehr geehrter Herr Bundesminister Linnemann,

im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesministeriums für Gesundheit ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine mögliche Rücknahme der seit 2020 geltenden 100.000-Euro-Einkommensgrenze beim Elternunterhalt nicht Bestandteil des PNOG, sondern Gegenstand eines separaten Gesetzgebungsverfahrens sein soll.

Nach Ihrem Amtsantritt als Bundesgesundheitsminister bitte ich Sie daher um eine klare Einordnung:

Halten Sie an dem angekündigten separaten Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Angehörigenentlastungsgesetzes fest, oder beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 2020 geltende 100k Einkommensgrenze beim Elternunterhalt beizubehalten?

Eine klare Positionierung wäre für viele Betroffene von großer Bedeutung. Die derzeitige Unsicherheit erschwert die langfristige finanzielle Planung und führt bei vielen Bürgern zu erheblichen Sorgen. Eine Klarstellung würde zu mehr Planungssicherheit beitragen.

Vielen Dank für Ihre Antwort

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