Bundestag - Fragen & Antworten

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

SGB XIII-Leistungen zählen wie Sie richtigerweise schreiben zur Lebensunterhaltssicherung. Es liegt also, so wie Sie den Fall schildern, nichts vor, was eine Anspruchseinbürgerung ausschließt

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