Wieso gibt es in der Pflege ein Zweiklassenrecht, weil Versorgungsempfänger auch 70 Prozent Beihilfe für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten im Pflegeheim bekommen!
Sehr geehrte Frau Ministetin Bas,
ich habe 21 Jahre rentenversicherungspflichtig Angehörige gepflegt, 2 1/2 Jahre 24/7 mit einem Rentenanspruch daraus: 236,-- €.
Lediglich Herr Minister Linnemann CDU lehnt die Kürzung der Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen auf 70 Prozent ab.
Von der SPD hört man leider nichts dazu, obwohl dadurch bei Frauen die Altersarmut verstärkt wird!
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Den Vorschlag aus dem damals noch von Nina Warken geführten Bundesministerium für Gesundheit, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu kürzen, habe ich stets abgelehnt – das können Sie z. B. hier nachlesen. Wir als SPD begrüßen die angekündigte Kurskorrektur des neuen Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann ausdrücklich.
Die Leistungen, die Beamtinnen und Beamte im Pflegefall erhalten, sind grundsätzlich identisch mit denen für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung. Bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern trägt die Beihilfe davon 70 Prozent, eine private Pflegepflichtversicherung 30 Prozent – die Summe ist aber insgesamt gleich und abhängig u. a. vom Pflegegrad. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.
Ein Unterschied besteht allerdings bei wirtschaftlicher Notlage: Beihilfeberechtigte können auf besonderen Antrag eine einkommensabhängige Mehrleistung erhalten, während gesetzlich Versicherte auf die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwiesen sind, bei der auch das Vermögen berücksichtigt wird. Es ist kein Geheimnis, dass ich die Systemunterschiede zwischen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kritisch sehe. Die Pflegeversicherung liegt jedoch in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, die Beihilfe beim Bundesministerium des Innern beziehungsweise bei den Ländern. Auf das Beihilferecht und die Pflegeversicherung habe ich als Bundesministerin für Arbeit und Soziales daher keinen unmittelbaren Einfluss.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

