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Simone Borchardt
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Frage von Christiane M. •

Wann wird über den Entschliessungsantrag Psychotherapie weiter beraten?

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Frage.

Der Entschließungsantrag zur Psychotherapie muss nicht noch einmal beschlossen werden. Der Deutsche Bundestag hat die entsprechende Entschließung bereits am 10. Juli 2026 angenommen. Ich habe mich dieser Entschließung angeschlossen.

Jetzt geht es um die gesetzliche Umsetzung. In der Entschließung haben CDU/CSU und SPD ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehenen Regelungen in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden sollen. Diese Sitzungswoche beginnt am 7. September 2026.

Dabei geht es insbesondere darum, begonnene psychotherapeutische Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss abzusichern. Außerdem sollen Ausnahmen von der Budgetierung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für schwer psychisch erkrankte Versicherte und als dringlich eingestufte Behandlungsfälle gesetzlich geregelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll ferner bis Ende 2026 Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung erarbeiten.

Die entscheidenden Beratungen über die konkrete gesetzliche Ausgestaltung stehen damit unmittelbar nach der Sommerpause an. Einen konkreten Sitzungstag innerhalb dieser Sitzungswoche kann ich Ihnen derzeit noch nicht belastbar nennen.

 

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