Ich stimme dem GKV-BeitragsstabilisierungsGesetz zu und auch dem Entschließungsantrag.
Vergütung bleibt rechtlich gebunden, aber nicht gesetzlich vorgezeichnet
Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Leistungsanspruch und Vergütungssystem sind unterschiedliche Ebenen; hier muss vorsichtig abgewogen werden.
Weder in der SPD als Partei, in der SPD-Bundestagsfraktion noch bei mir selbst gibt es Hindernisse für die Eröffnung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungskonformität der AfD Bundespartei. Bei unserem Koalitionspartner CDU/CSU ist die Situation leider anders. In dem Zusammenhang verweise ich auch auf das Statement des parl. Geschäftsführers unserer Fraktion:
