Portrait von Matthias Miersch
Matthias Miersch
SPD
92 %
105 / 114 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Helmut S. •

Ist für Jahrgänge um 1965 ein mindestens vierjähriger Vertrauensschutz vorgesehen?

Sie haben zuletzt betont, dass der Bericht der Rentenkommission noch kein Gesetzestext ist und dass bei der konkreten Ausgestaltung auch Übergangsregelungen und Vertrauensschutz eine Rolle spielen sollen. Gleichzeitig halten Sie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren grundsätzlich für richtig.

Daher interessiert mich, wie Sie den Vertrauensschutz konkret verstehen: Angenommen, eine Person des Jahrgangs 1965 hat die 45-jährige Wartezeit bereits im September 2026 (in 2030 dann 49) erfüllt und könnte nach heutiger Rechtslage ab August 2030 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Würden Sie in einem solchen Fall eine mindestens vierjährige Übergangsfrist unterstützen, sodass der bisherige Rentenzugang erhalten bleibt?

Portrait von Matthias Miersch
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.

Ihre Frage nach der konkreten Ausgestaltung des Vertrauensschutzes kann ich verstehen. Über die Frage des Vertrauensschutzes und über die Fortgeltung von Ansprüchen nach 45 Versicherungsjahren wird es nun im Rahmen der Gesetzeserstellung und der Beratung im Parlament gehen. 

Der Bericht der Rentenkommission ist hierfür eine wichtige Grundlage, die aber keinen Gesetzestext darstellt. 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber noch zu früh, Ihr konkretes Fallbeispiel verbindlich zu beurteilen. Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt im Übrigen die aktuelle Rechtslage fort.

Sehr geehrter Herr S., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung dennoch weiterhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Matthias Miersch
Matthias Miersch
SPD

Weitere Fragen an Matthias Miersch