Ich möchte aber deutlich machen: Die CDU hat sich keineswegs von einem „rechten Rand“ manipulieren lassen. Für uns Christdemokraten berührt der Lebensschutz die Geltung von Art. 1 GG und den Kern unserer Überzeugungen.
Frau Brosius-Gersdorf hat im Richterwahlausschuss eine Mehrheit erhalten, mit unseren Stimmen aber auch denen der Union. Wir fühlen uns an diesen Beschluss weiterhin gebunden.
Wir stehen weiter uneingeschränkt hinter Frauke Brosius-Gersdorf. An ihrer Eignung besteht kein Zweifel.
Das verkennt die viel grundsätzlicheren Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, die Wahl von Frau Prof. Brosius-Gersdorf abzulehnen.
Als Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion stehe ich zu unserer Ankündigung, dass wir die Wahl von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ausdrücklich unterstützen.


