Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)

Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.

Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.

Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.

Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.

Für das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich.

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Dafür gestimmt
309
Dagegen gestimmt
260
Enthalten
2
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Porträtfoto - Adam Balten vor dem historischen Rathaus in Wesel.Adam BaltenAfD112 - Wesel I Nicht beteiligt
Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.Felix BanaszakBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN115 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Karl BärKarl BärBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN222 - Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU247 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb – Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD170 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDie Linke14 - Rostock – Landkreis Rostock II Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD114 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Marcel BauerMarcel BauerDie Linke271 - Karlsruhe-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Günter BaumgartnerGünter BaumgartnerCDU/CSU229 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Katharina BeckKatharina BeckBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Profilbild Carsten BeckerCarsten BeckerAfD297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Desiree BeckerDesiree BeckerDie Linke172 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Jens BehrensJens BehrensSPD145 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Lukas BennerLukas BennerBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN86 - Aachen I Dagegen gestimmt
Marc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie BernsteinMelanie BernsteinCDU/CSU8 - Segeberg – Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Birgit BessinBirgit BessinAfD65 - Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel BettermannDaniel BettermannSPD167 - Kassel Dafür gestimmt
Lorenz Gösta Beutin, Spitzenkandidat der Linken Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl 2025Lorenz Gösta BeutinDie Linke1 - Flensburg – Schleswig Nicht beteiligt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU104 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt