
Die Schädigung des eigenen Körpers kann der Staat zwar nicht verbieten.

Unsere Politik orientiert sich an konservativen Werten, Prävention und dem Schutz der Bürger – insbesondere der Jugend – vor den Folgen des Drogenkonsums.
Wir sind im Gegensatz zu allen anderen eine Partei, die nicht ihr Fähnchen einfach in den Wind hängt, sondern für Ihre Überzeugungen steht.


Die rechts- und verfassungskonforme inhaltliche Ausgestaltung dessen im Einzelnen muss dann im Rahnen entsprechenden Verwaltungshandelns bzw. evtl. eines ergänzenden Gesetzes erfolgen.

Wir hatten in der letzten Phase von Regierungsverantwortung die Mittel für Infrastrukturinvestitionen deutlich anwachsen lassen. Fakt ist aber auch, dass nicht nur der Bund für solche Themen zuständig ist.