Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Foto von Mareike Lotte WulfMareike Lotte WulfCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Thomas ErndlThomas ErndlCDU/CSU227 - Deggendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Jonas GeisslerJonas GeisslerCDU/CSU238 - Coburg Nicht beteiligt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan HeckStefan HeckCDU/CSU171 - Marburg Dagegen gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg – Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Martin PlumMartin PlumCDU/CSU111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU148 - Siegen-Wittgenstein Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Mario CzajaMario CzajaCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann-Josef TebrokeHermann-Josef TebrokeCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver VogtOliver VogtCDU/CSU134 - Minden-Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.