Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchäferIngo SchäferSPD103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Timo SchisanowskiTimo SchisanowskiSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Lina SeitzlLina SeitzlSPD287 - Konstanz Dafür gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Jasmina HostertJasmina HostertSPD260 - Böblingen Dafür gestimmt
Johannes Arlt unterwegs im WahlkreisJohannes ArltSPD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Carlos KasperCarlos KasperSPD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait Holger BeckerHolger BeckerSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Annika KloseAnnika KloseSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen CoßeJürgen CoßeSPD128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Sarah LahrkampSarah LahrkampSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina LugkBettina LugkSPD150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Foto von Ariane FäscherAriane FäscherSPD58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee MartinDorothee MartinSPD21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD210 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke PapenbrockWiebke PapenbrockSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Maja Wallstein, dunkelblonder Pferdeschwanz, blaue Augen, lachtMaja WallsteinSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Profilbild von Dr. Herbert WollmannHerbert WollmannSPD66 - Altmark Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.