Grundgesetzänderung (Artikel 87a)

Um das Bundeswehr-Sondervermögen zu ermöglichen, hat der Bundestag über eine Grundgesetzänderung abgestimmt. Durch die Ergänzung des neuen Absatzes 87a wird die Kreditaufnahme von 100 Milliarden Euro für das Sondervermögen nicht auf die Schuldenregel von Artiekl 115 des Grundgesetzes angerechnet. Für eine Änderung des Grundgesetzten ist eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich.

Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
568
Dagegen gestimmt
96
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD Enthalten
Portrait von Roger BeckampRoger BeckampAfD98 - Rhein-Sieg-Kreis II Enthalten
Portrait von Barbara LenkBarbara BenksteinAfD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Enthalten
Portrait von René BochmannRené BochmannAfD151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD Enthalten
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Enthalten
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD Dagegen gestimmt
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert FarleAfD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD Enthalten
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD Enthalten
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Thema der Sicherheit Deutschlands in den politischen Fokus gerückt. Um die Bundeswehr zu stärken und auch über mehrere Jahre angelegte Projekte finanzierbar zu machen, sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro bereitzustellen. Dieses soll auf das das NATO-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten angerechnet werden.

Eine solch umfangreiche Sonderausgabe ist im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse (Artikel 109 und 115 GG) nicht umsetzbar. Der neu geschaffene Abschnitt 87a soll ermöglichen, das Sondervermögen zu bewilligen, ohne die Schuldenregeln für andere Finanzierungsvorhaben des Bundes auszusetzen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugrunde.

Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.