Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ausländer:innen, die mindestens 5 Jahre geduldet in Deutschland leben, ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Ihnen soll dadurch die nötige Zeit gewährt werden, um alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Mit 371 Stimmen wurde der Gesetzentwurf von Seiten der Koalitionsfraktionen angenommen. Insgesamt 226 Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen CDU/CSU und AfD. Es gab 57 Enthaltungen. Darunter entfielen 20 Enthaltungen auf Abgeordnete der Unionsfraktion, auch zwei FDP-Abgeordnete enthielten sich. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich ebenfalls.

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Dafür gestimmt
371
Dagegen gestimmt
226
Enthalten
57
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD231 - Straubing Nicht beteiligt
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin MichelKathrin MichelSPD156 - Bautzen I Nicht beteiligt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE. Enthalten
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE. Enthalten
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD Dafür gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU Dagegen gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Florian MüllerFlorian MüllerCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dagegen gestimmt

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.

Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.

Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.

Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.