Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Malte Kaufmann | AfD | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Barbara Benkstein | AfD | 155 - Meißen | Dagegen gestimmt | |
Gerold Otten | AfD | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Manuela Rottmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Christina-Johanne Schröder | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Hanna Steinmüller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Robin Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Bettina Hoffmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Misbah Khan | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 208 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Stephanie Aeffner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Max Lucks | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Karl Bär | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Sascha Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Janosch Dahmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Cem Özdemir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Emilia Fester | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Armin Grau | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Corinna Rüffer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dafür gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Johannes Wagner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Julian Pahlke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Anton Hofreiter | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 221 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Sven-Christian Kindler | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.