Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Carsten Linnemann | CDU/CSU | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dagegen gestimmt | |
Astrid Damerow | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dagegen gestimmt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Enthalten | |
Stephan Mayer | CDU/CSU | 212 - Altötting | Dagegen gestimmt | |
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Thomas Heilmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Moritz Oppelt | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt | |
Hendrik Hoppenstedt | CDU/CSU | 43 - Hannover-Land I | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dagegen gestimmt | |
Anja Karliczek | CDU/CSU | 128 - Steinfurt III | Enthalten | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Enthalten | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dagegen gestimmt | |
Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 229 - Passau | Nicht beteiligt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Klaus Wiener | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Nicolas Zippelius | CDU/CSU | 272 - Karlsruhe-Land | Dagegen gestimmt | |
Armin Laschet | CDU/CSU | Enthalten | ||
Michael Breilmann | CDU/CSU | 121 - Recklinghausen I | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.