Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Konstantin von Notz | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Erik von Malottki | SPD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dafür gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Oliver Vogt | CDU/CSU | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE. | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE. | 209 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Frank Ullrich | SPD | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dafür gestimmt | |
Katrin Uhlig | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Derya Türk-Nachbaur | SPD | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Anja Troff-Schaffarzyk | SPD | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.