Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage-Entscheidungen)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes legt Regeln zu zukünftigen Triage-Entscheidungen auf Intensivstationen fest. Abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die empfahl den Entwurf anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
366
Dagegen gestimmt
284
Enthalten
5
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Mathias PapendieckMathias PapendieckSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Hannes WalterHannes WalterSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Nicht beteiligt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Dunja KreiserDunja KreiserSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Martin DiedenhofenMartin DiedenhofenSPD197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Luiza Licina-BodeLuiza Licina-BodeSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Heike EngelhardtHeike EngelhardtSPD294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Holger MannHolger MannSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Manuel GavaManuel GavaSPD39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Takis Mehmet Ali (282)Takis Mehmet AliSPD282 - Lörrach - Müllheim Enthalten
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Anke HennigAnke HennigSPD38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Reem Alabali-RadovanReem Alabali-RadovanSPD12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Helmut KleebankHelmut KleebankSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Nicht beteiligt
Dr. Thorsten RudolphThorsten RudolphSPD199 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SchätzlJohannes SchätzlSPD229 - Passau Dafür gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.

Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.

Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.