Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Mathias Papendieck | SPD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Hannes Walter | SPD | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Nicht beteiligt | |
Katrin Budde | SPD | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt | |
Dunja Kreiser | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Martin Diedenhofen | SPD | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Luiza Licina-Bode | SPD | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Heike Engelhardt | SPD | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Holger Mann | SPD | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt | |
Manuel Gava | SPD | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Takis Mehmet Ali | SPD | 282 - Lörrach - Müllheim | Enthalten | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Anke Hennig | SPD | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Reem Alabali-Radovan | SPD | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Oliver Kaczmarek | SPD | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Sören Bartol | SPD | 171 - Marburg | Dafür gestimmt | |
Helmut Kleebank | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Nicht beteiligt | |
Thorsten Rudolph | SPD | 199 - Koblenz | Dafür gestimmt | |
Johannes Schätzl | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Uwe Schmidt | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Nicht beteiligt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.