Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Gerold Otten | AfD | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Schielke-Ziesing | AfD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Andreas Bleck | AfD | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
René Springer | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Petr Bystron | AfD | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Kay-Uwe Ziegler | AfD | 71 - Anhalt | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Malte Kaufmann | AfD | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Barbara Benkstein | AfD | 155 - Meißen | Dagegen gestimmt | |
Tobias Matthias Peterka | AfD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Eugen Schmidt | AfD | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Nicht beteiligt | |
René Bochmann | AfD | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Klaus Stöber | AfD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Tino Chrupalla | AfD | 157 - Görlitz | Dagegen gestimmt | |
Götz Frömming | AfD | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Michael Kaufmann | AfD | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Lucassen | AfD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Pohl | AfD | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Nicht beteiligt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Gottfried Curio | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Alexander Gauland | AfD | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.