Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Sandra Detzer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Hakan Demir | SPD | 82 - Berlin-Neukölln | Nicht beteiligt | |
Ekin Deligöz | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt | |
Christoph de Vries | CDU/CSU | 18 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Daniela De Ridder | SPD | Dafür gestimmt | ||
Astrid Damerow | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Daldrup | SPD | 130 - Warendorf | Dafür gestimmt | |
Janosch Dahmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Sevim Dağdelen | DIE LINKE. | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Mario Czaja | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Gottfried Curio | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Carl-Julius Cronenberg | FDP | 147 - Hochsauerlandkreis | Enthalten | |
Jürgen Coße | SPD | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Gitta Connemann | CDU/CSU | 25 - Unterems | Dagegen gestimmt | |
Tino Chrupalla | AfD | 157 - Görlitz | Dagegen gestimmt | |
Anna Christmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 259 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Lars Castellucci | SPD | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Isabel Cademartori | SPD | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Petr Bystron | AfD | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Karlheinz Busen | FDP | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Marco Buschmann | FDP | 123 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt | |
Yannick Bury | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Clara Bünger | DIE LINKE. | 164 - Erzgebirgskreis I | Dagegen gestimmt | |
Marcus Bühl | AfD | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Katrin Budde | SPD | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.