Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Berengar Elsner von GronowBerengar Elsner von GronowAfD146 - Soest Dagegen gestimmt
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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