Arbeitsschutzkontrollgesetz

Mit dem neu eingebrachten Gesetz will die Bundesregierung schon länger bekannte Defizite im Bereich des Arbeitsschutzes verbessern. Der Gesetzentwurf soll die ungenauen Vorgaben über die Häufigkeit der Kontrollen in Betrieben im bereits bestehenden Arbeitsschutzgesetz ergänzen und dem Trend der rückläufigen Betriebsbesichtigungen entgegenwirken. Das neue Gesetz wird mit dem Fokus auf die menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen in deutschen Schlachhöfen auf den Weg gebracht.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten dagegen. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
473
Dagegen gestimmt
152
Enthalten
5
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Nicht beteiligt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Dagegen gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Roland HartwigRoland HartwigAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Nicht beteiligt
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Nicht beteiligt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD94 - Köln II Nicht beteiligt
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Nicht beteiligt

Die Abstimmung über den Entwurf  des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wird in der letzter Sitzungswoche des Bundestags dieses Jahres durchgeführt, um eine schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die schlechten Bedingungen unter denen die meist aus Osteuropa stammenden Leiharbeiter arbeiten müssen kamen im Zuge der Corona-Pandemie ans Licht. Schon ab dem 01. Januar 2021 sollen mehr Kontrollen in den Betrieben und eine Arbeitszeiterfassung realisiert werden. Außerdem sind Verbote von Werkverträgen in der Fleischindustrie (vorwiegend bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) geplant. Es ist vorgesehen diese Verbote ab dem 01. April auch auf die Leiharbeit auszuweiten.

Die Arbeitnehmer müssen ab Inkrafttreten vom Unternehmen direkt beschäftigt werden, welches dann auch für die Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Ar­beitsschutz verantwortlich ist. Mit einer Frist von drei Jahren wird es aber dennoch möglich sein auf Basis eines Tarifvertrags in der Fleischverarbeitung auch Leiharbeiter anzustellen, um bei erhöhter Nachfrage trotzdem genug Fleisch liefern zu können.

Eine weitere Änderung ist in der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, welche nur noch elektronisch stattfinden darf. Außerdem werden höhere Bußgelder erhoben, wenn die Mindeststandards der Personalunterkünfte nicht eingehalten werden. Die Unternehmen sollen in Zukunft deutlich öfter auf die Einhaltungen der Regelungen kontrolliert werden, was durch eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote, die bis 2026 weiter ansteigt, erreicht werden soll, damit die Länder genügend Zeit für die Umsetzung der Verschärfungen haben. Es wird zudem eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgestellt, welches einen Knotenpunkt der Organisation und Kompetenz bilden soll.

Gegenstimmen kamen vor allem auf, da in den Änderungen eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischindustrie auf dem internationalen Markt gesehen wird. Einige Unternehmen halten das Gesetz sogar für verfassungswiedrig und wollen Klage einreichen. Auch Fraktionen, die für die Gesetzesänderung stimmten, äußerten Kritik, hier aber in die andere Richtung. Grüne und Linke prangerten an, dass trotz der neuen Regelungen Leiharbeit weiter möglich sei.

Hubertus Heil, Bundesarbeits- und Sozialminister der SPD, kündigte an, von nun an ein höheres Augenmerk auf den Gesundheitsschutz von Arbeiter:innen zu legen, vorrangig auch in der Fleischindustrie.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.