
(...) Europarechtlich sind wir verpflichtet, Anhaltspunkte für Fluchtgefahr auch für Rücküberstellungen nach der Dublin III-Verordnung gesetzlich zu bestimmen. (...) Das Ausweisungsrecht wird neu geregelt. (...)

(...) Die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots könnte allenfalls diejenigen Asylbewerber treffen, deren Asylantrag nach § 29a Asylverfahrensgesetz rechtskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (sicherer Herkunftsstaat) oder deren Folgeantrag wiederholt nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens geführt hat. Diese Regelung bezweckt, die missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens aus völlig asylfremden Gründen einzudämmen. Ein solches Einreiseverbot kann im Einzelfall im Ermessen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angeordnet werden. (...)

(...) Noch weniger tragfähig ist die Begründung, die nach Aussage von Mansours Anwalt dem ägyptischen Auslieferungsersuchen zugrunde liegt. Angebliche „Unwahrheiten“ zu verbreiten und dadurch die „Sicherheit Ägyptens“ zu gefährden, kann in Deutschland kein Haftgrund und kein Grund für eine Auslieferung in ein anderes Land sein. Dies wäre illegal und weder mit dem Grundgesetz noch mit der Pressefreiheit vereinbar. (...)

(...) Nach unserem heutigen Kenntnisstand hätte es aber von vornherein nicht zu einer Festnahme kommen dürfen. Hier haben deutsche Behörden im Vorfeld schwerwiegende Fehler begangen. Das Bundeskriminalamt soll die zuständigen Stellen des Bundesamts für Justiz und des Auswärtigen Amtes um eine Einschätzung zum Fall Mansours gebeten haben und diese waren anscheinend zu dem Ergebnis gekommen, dass nichts gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme sprach. (...)

(...) Ist das Auswärtige Amt, das nach eigenen Angaben die Entwicklung der Rechtsstaats-Situation in Ägypten seit Monaten mit Sorge verfolgt, bei der Beurteilung dieses Falls außen vor gelassen worden? Welche Kooperation besteht zwischen dem Ägyptischen und deutschen Geheimdiensten? (...)

(...) der Vorgang wird durch die zuständigen Ministerien derzeit geprüft. Ich würde Sie daher bitten, Ihre Fragen an die verantwortlichen Stellen zu richten. (...)