Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Frage von Petra B. • 27.09.2015
Frage an Niels Annen von Petra B. bezüglich Verkehr
Portrait von Niels Annen
Antwort 15.10.2015 von Niels Annen SPD

(...) Daher hat sich in Hamburg der rot-grüne Senat vorgenommen, die Parkraumüberwachung des Landesbetriebs Verkehr noch weiter auszuweiten. Das illegale Parken und das Parken in der zweiten Reihe sollen dabei strenger verfolgt werden. (...)

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort 02.11.2015 von Thomas Oppermann SPD

(...) In unserem Programm zur Bundestagswahl 2013 haben wir hierzu folgende Passage beschlossen: „Nach wie vor ist Tabakkonsum das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Im Sinne einer vorsorgenden Gesundheitspolitik wollen wir verstärkte Anstrengungen bei der Tabakprävention und beim Schutz aller vor den Gefahren des Passivrauchens unternehmen.“ (...)

Portrait von Sven-Christian Kindler
Antwort 10.11.2015 von Sven-Christian Kindler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Die Möglichkeiten, Flüchtlinge in der ehemaligen Polizeischule unterzubringen, wurden dort geprüft. Aufgrund des langen Leerstandes sei der bauliche Zustand des Objektes sehr schlecht. Es werde daher zurzeit geprüft, welche baulichen Maßnahmen notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind, um eine entsprechende Nutzung zu ermöglichen. (...)

Portrait von Edelgard Bulmahn
Antwort 05.10.2015 von Edelgard Bulmahn SPD

(...) nach Informationen der Gemeinde Wennigsen ist das Objekt ist leider zu heruntergekommen, um als Unterkunft zu dienen. (...)

Portrait von Thomas Strobl
Antwort 12.10.2015 von Thomas Strobl CDU

(...) Voraussetzung für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die klare Unterscheidung zwischen den wirklich Schutzbedürftigen und der großen Zahl derer, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. (...) Nur wenn wir an diesen beiden Grundsätzen festhalten, werden wir die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung langfristig sichern. (...)

Portrait von Alexander Radwan
Antwort 29.09.2015 von Alexander Radwan CSU

(...) Das Schengener Abkommen wird durch die Entscheidung der Bundesregierung keinesfalls ausgesetzt oder für nichtig erklärt. Das Abkommen sieht vorübergehende Kontrollen für den Fall, dass "eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" für ein Land besteht, ausdrücklich vor. Diese Ausnahme des Schengen-Abkommens wurde in der Vergangenheit bereits von mehreren Mitgliedsstaaten genutzt, beispielsweise vor Gipfeltreffen (NATO-Gipfel 2009, G7-Gipfel 2015). (...)