
(...) Nur die Staaten können gegen ein Land etwas unternehmen, wenn ein Abkommen verletzt wird. (...) Flüchtlinge können nur dann in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden, wenn sie dort registriert worden sind. (...)

(...) Dazu gehören auch Konsultationen mit Vertretern von Organisationen, Verbänden, Stiftungen, Parteien, Initiativen und Firmen. Dass die CDU/CSU-Fraktion insbesondere wirtschaftsnahen Vertretern Hausausweise bewilligt hat, ist einzig und allein auf unser gutes wirtschaftspolitisches Profil zurückzuführen, welches unser Land in den letzten Jahrzehnten nachhaltig geprägt hat. Ihre Einschätzung, dass durch die Erteilung von Hausausweisen das Vertrauen in politische Institutionen geschädigt wird, teile ich demnach nicht. (...)

(...) Es ist aber nochmals wichtig darauf hinzuweisen, dass es beim Investitionsschutz in erster Linie darum geht, Diskriminierungen ausländischer Unternehmen zu vermeiden. (...) Zur Frage der Auswirkungen von TTIP auf Drittländer ist folgendes anzumerken: Selbstredend soll ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und anderen Ländern nicht auf Kosten anderer Staaten – im besonderen Schwellen- und Entwicklungsländer – abgeschlossen werden. (...) Das Freihandelsabkommen wird im übrigens keinesfalls nur aus dem Blickwinkel des Handels betrachtet, denn wir werden keinem Abkommen zustimmen, das unsere hohen Standards, insbesondere des Umwelt- und Arbeitnehmerschutzes, gefährdet oder die Regulierungsfreiheit des Gesetzgebers einschränkt. (...)

(...) Das Grundgesetz garantiert das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention ist ein bindender völkerrechtlicher Vertrag. (...) Maßnahmen um den Flüchtlingszuzug zu verlangsamen dürfen keine Zäune sein, sondern es muss die Situation in den Flüchtlingslagern rund um Syrien verbessert werden. (...)

(...) der Gesetzentwurf ist gestern vom Bundeskabinett verabschiedet worden und geht nun zur weiteren Beratung in den Bundestag. (...) Abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens soll das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten. (...)

(...) Mit Blick auf das Tierwohl und den Tierschutz, den wir als Staatsziel in unserer Verfassung verankert haben, haben sich die Gesetze und Bestimmungen für die Tierhaltung in den vergangenen Jahren eher verschärft. Ihre Befürchtung, dass durch Menschen muslimischen Glaubens der Tierschutz ausgehöhlt werden könne, ist deshalb in meinen Augen unbegründet. (...)