Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Marlene Mortler
Antwort 16.02.2016 von Marlene Mortler CSU

(...) Schließlich ist derzeit noch gar nicht absehbar, in welchem Umfang am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eine Pflicht zur Kostenübernahme von Medizinalhanf durch die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt wird. (...)

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort 16.03.2016 von Alois Gerig CDU

(...) Die elektronische Gesundheitskarte kann Leben retten. Durch das mögliche Speichern von Medikationsplänen, erleichtert die eGK verschiedenen Ärzten die Behandlung und kann gefährliche Wechselwirkungen verhindern. (...)

Portrait von Dorothee Schlegel
Antwort 26.02.2016 von Dorothee Schlegel SPD

(...) Damit die Patienten die Hoheit über ihre Daten behalten, wird für sie das so genannte Patientenfach geschaffen. Das System sieht vor, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte in dieses Patientenfach übertragen werden können. (...)

Portrait von Heiko Schmelzle
Antwort 16.02.2016 von Heiko Schmelzle CDU

(...) Die Verlierer wären nach meiner Einschätzung all jene, die nach Ihrer Meinung eines besonderen Schutzes bedürfen - die schlechter Verdienenden. Diese allerdings sind an den Leistungskatalog der Bürgerversicherung gebunden, während all jene mit einem besseren Einkommen auch zukünftig jederzeit innovative medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Bürgerversicherung gehören, beziehen können. (...)

Frage von Sebastian R. • 27.01.2016
Frage an Sylvia Pantel von Sebastian R. bezüglich Verkehr
Portrait von Sylvia Pantel
Antwort 04.02.2016 von Sylvia Pantel WerteUnion

(...) Der ganz wesentliche greifbare Unterschied zwischen dem Schwarzfahren und etwa dem Falschparken ist folgender: Die 60 Euro, die Sie hier als „Strafe“ bezeichnen, zahlen Sie im öffentlichen Personennahverkehr an den Betreiber. Das ist keine Strafe im Sinne des Strafrechts oder eines Bußgeldes, sondern das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt nach § 9 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“. (...)