Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
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Frage von Edgar E. •

Frage an Alois Gerig von Edgar E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Gehrig,

Ich habe bei meiner Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte abgelehnt. Verbunden damit ist, daß ich auch keine über die Verwaltung hinausgehende Daten in eine für mich nicht kontrollierbare Struktur gespeichert habe möchte. Ich sehe das als Teil meiner Selbstbestimmung an, besonders da es sich hier um sensible Daten dreht.

Die negative Folge davon ist, daß ich nun keinen Nachweis meiner Krankenversicherung beim Arzt vorlegen kann.
Das Verfahren sieht für diese Fälle einen "papiergebundenen Einzelnachweis" vor, der von vielen Krankenkassen mit unterschiedlichen Hürden belegt wird (z.B. muß man vorab den Arztbesuch melden, andere wiederum verlangen die umgekehrte Reihenfolge, man findet vielfach keine Hinweise zu diesen Möglichkeiten, die Gültigkeitsdauer wird begrenzt auf einen Tag usw.).

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verschärfen die Regeln dazu um Unwillige zu zwingen:
z.B. § 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags – Ärzte (vom 1.1.2015)
Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält... ausstellen.

Ich gehöre mit meiner Ablehnung zu den angeblichen 3% der Versicherten die keine eGK besitzen - das ist eine Minderheit. Ich glaube aber, daß viele einfach nur keinen Mut haben sich gegen dieses Kartell zu wehren.

Nur um ein Bild für diesen Eingriff zu geben: Daten haben für mich die gleiche Priorität wie mein Blut beim Blutspenden - ich gebe sie freiwillig oder nicht.

Hat meine Meinung dazu eine Berechtigung? Sollte es hier nicht eine gesetzlich verankerte Freiwilligkeit geben? Zähle ich als Mitglied der Versichertengemeinschaft weniger weil ich dazu eine andere Position beziehe und bin deshalb benachteiligt?

Mit freundlichen Grüßen
Edgar Ernst

Gute Informationen zu diesem Thema finden sich z.B. in der Zeitschrift Chip 01/2016 (Artikel: "Bürger aus Glas")

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ernst,

vielen Dank für Ihre E-Mail über das Portal www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich zu Ihren persönlichen Unannehmlichkeiten äußern, die Ihnen aufgrund der Verweigerung der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entstehen.

Bereits Ende 2013 befand das Berliner Sozialgericht die eGK als verfassungskonform und sprach dem Versicherten seinen Rechtsanspruch auf einen papiergebundenen Einzelnachweis ab. Dadurch erlischt aber natürlich nicht Ihr Versicherungsanspruch und Sie zählen weiterhin so viel wie jedes Mitglied Ihrer Versicherungsgemeinschaft.

Die elektronische Gesundheitskarte kann Leben retten. Durch das mögliche Speichern von Medikationsplänen, erleichtert die eGK verschiedenen Ärzten die Behandlung und kann gefährliche Wechselwirkungen verhindern. Denn in Deutschland sterben jährlich mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelwirkungen als bei Verkehrsunfällen. Auch im Notfall kann digitale Vernetzung schnelle Maßnahmen ermöglichen – so können Ärzte Notfalldaten sofort abrufen und sich über Allergien, Unverträglichkeiten und chronische Erkrankungen informieren.

Des Weiteren ist die eGK eine Chance für aktive Patientinnen sowie Patienten und stärkt deren Entscheidungskraft. Es besteht die Möglichkeit sich genauer über die Diagnose und Therapie zu informieren, wodurch man Einfluss auf die Behandlung nehmen und über die eigene Gesundheit entscheiden kann.

Wie bereits von Ihnen angesprochen wurde, spielt Datenschutz eine wichtige Rolle. Der Aufbau der Telematik Infrastruktur bedarf höchster Schutzstandards, um eine sichere Plattform für eine digitale Vernetzung unseres Gesundheitswesens zu bieten. Durch das Zwei-Schlüssel-System gibt es klare Zugriffsrechte und Datenabfragen werden protokolliert. Der Bundesdatenschutzbeauftrage hält ausdrücklich fest, dass die eGK den Datenschutz in Arztpraxen verbessert.

Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens der richtige Weg ist, denn die digitale Vernetzung ist auch ein Motor für den medizinischen Fortschritt. Dazu soll auch das von der Großen Koalition beschlossene E-Health-Gesetz beitragen. Telemedizin überwindet räumliche Hürden, gerade für ländliche Regionen wird dies in Zukunft von großer Bedeutung sein.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünsche Ihnen in diesem Sinne alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig