Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU102 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten HoffmannThorsten HoffmannCDU/CSU142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Margaret HorbMargaret HorbCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HornhuesBettina HornhuesCDU/CSU55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz (Charles M.) HuberKarl-Heinz (Charles M.) HuberCDU/CSU186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Sigrid HupachSigrid HupachDIE LINKE189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias IlgenMatthias IlgenSPD2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU215 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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