Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AlbsteigerKatrin AlbsteigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Nicht beteiligt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU202 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Margaret HorbMargaret HorbCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Waldemar WestermayerWaldemar WestermayerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Wilfried LorenzWilfried LorenzCDU/CSU41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Thomas ViesehonThomas ViesehonCDU/CSU167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Helmut Günter BaumannHelmut Günter BaumannCDU/CSU164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU207 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Nicht beteiligt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Philipp MurmannPhilipp MurmannCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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