Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Christel Voßbeck-Kayser | CDU/CSU | 150 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Sven Volmering | CDU/CSU | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Michael Vietz | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Thomas Viesehon | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Rüdiger Veit | SPD | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Jan van Aken | DIE LINKE | 19 - Hamburg-Altona | Nicht beteiligt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 210 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Hans-Peter Uhl | CDU/CSU | 221 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Axel Troost | DIE LINKE | 154 - Leipzig-Land | Nicht beteiligt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Dagegen gestimmt |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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