Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Mit einer 2/3 Mehrheit beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. Dadurch werden extremistische Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

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Dafür gestimmt
502
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Christina SchwarzerChristina SchwarzerCDU/CSU82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU200 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU266 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver GrundmannOliver GrundmannCDU/CSU30 - Stade I - Rotenburg II Dafür gestimmt
Portrait von Waldemar WestermayerWaldemar WestermayerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Astrid Timmermann-FechterAstrid Timmermann-FechterCDU/CSU118 - Mülheim - Essen I Nicht beteiligt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU246 - Roth Nicht beteiligt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Michael VietzMichael VietzCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Christel Voßbeck-KayserChristel Voßbeck-KayserCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU198 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Hermann FärberHermann FärberCDU/CSU263 - Göppingen Nicht beteiligt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt

Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.

In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.

Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:

"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.

Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.

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