Die Frage nach Entschädigungszahlungen halte ich allerdings für schwierig. Grundsteuer und die Nutzung einer öffentlichen Straße sind zunächst zwei unterschiedliche Dinge.
Nach unserer Prüfung existiert kein spezielles Landesförderprogramm für die Errichtung kommunaler Taubenschläge.
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
Ein Parteiverbot bleibt die äußerste Maßnahme einer wehrhaften Demokratie und wird die notwendige politische Auseinandersetzung nicht ersetzen.
Wir werden die Einführung des neuen Verfahrens und seine Auswirkungen insbesondere für die Bearbeitungsdauer im Blick behalten.
Das von Ihnen angesprochene Hamburger Transparenzgesetz ist dabei durchaus ein interessantes Vergleichsmodell, insbesondere weil dort bestimmte staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden müssen.
