warum zahlt das Land noch den Shuttlebus inkl. Security in Heidelberg für Asylbewerber, wenn es doch nur eine Erstaufnahmeeinrichtung ist, in der die Menschen sehr kurz leben?

Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in der Tat nur für kurze Aufenthalte bestimmt. Diese kurzen Aufenthalte betragen jedoch derzeit durchschnittlich zwei Monate, Tendenz steigend. Weiterhin ist laut Asylgesetz (AsylG, § 47 Abs. 1) eine Aufenthaltsdauer bei bestimmten Familienkonstellationen bis zu 6 Monate und allgemein bis zu 18 Monate möglich.
Aufgrund dieser durchschnittlichen sowie maximalen Aufenthaltsdauern steht die Notwendigkeit eines Shuttleservice-Angebots für die Asylsuchenden und geflüchteten Menschen außer Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marilena Geugjes MdL