Für mich ist klar: Patientinnen und Patienten müssen grundsätzlich selbst bestimmen können, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhält. Dies gilt in besonderem Maße für Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen.
Zunächst ist mir ein wichtiger Hinweis wichtig: Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll die beitragsfreie Familienversicherung nicht abgeschafft werden.
Sie sprechen allerdings einen wichtigen Punkt an: Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf für 2026 eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor.
Das gilt ebenso für viele Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich über eine betriebliche Altersversorgung oder private Vorsorge verfügen. Auch ihre Situation muss bei allen Reformüberlegungen sorgfältig berücksichtigt werden.