Gute Politik für die Menschen in einer Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Interessen gehört, Konflikte ausgetragen und am Ende tragfähige Kompromisse gefunden werden, hinter denen sich möglichst viele Menschen versammeln können.
wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen.
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist bereits heute durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs 1 GG), die Rechtsprechung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Personalentscheidungen des Bundeskanzlers nicht kommentiere. Unabhängig davon ist es wenig sinnvoll, drei sehr unterschiedlich gelagerte Fälle miteinander zu vergleichen oder gar gleichzusetzen.