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Annika Klose
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Frage von Arafat T. •

100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt: Wo zieht die SPD ihre rote Linie?

Sehr geehrte Frau Klose,

ich wende mich an Sie als erfahrene SPD-Politikerin im Bereich Sozial- und Gesundheitspolitik.

Ich höre zunehmend Stimmen aus der CDU, die eine stärkere Beteiligung von Angehörigen an Pflegekosten oder eine Änderung der heutigen 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt fordern. Das bereitet mir Sorgen, weil viele Familien bereits heute Angst vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit haben.

Meine konkrete Frage: Ist für die SPD eine Absenkung der 100.000-Euro-Grenze grundsätzlich ausgeschlossen?

Falls nicht: Bei welchem Bruttojahreseinkommen würde für Sie die Grenze liegen, ab der Kinder wieder an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden sollen? Wären 90.000 €, 80.000 € oder 70.000 € für die SPD noch akzeptabel?

Ich bitte um eine klare Position und keine allgemeine Reformbeschreibung. Als Bürger möchte ich diese Haltung der SPD noch vor der nächsten Landtagswahl kennen, um meine Wahlentscheidung darauf stützen zu können.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Engagement bei diesem sehr wichtigen Thema.

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung befindet sich derzeit noch im Stadium eines Referentenentwurfs. Die Bundesregierung berät diesen aktuell intensiv. Das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Die Beratungen im Deutschen Bundestag werden voraussichtlich im Spätsommer beziehungsweise Herbst dieses Jahres stattfinden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Erfolgsgeschichte der vergangenen mehr als 30 Jahre. Sie bietet Millionen von Menschen auch im Rahmen eines Teilleistungssystems die notwendige Sicherheit im Pflegefall. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 – fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen – haben wir die Weichen neu gestellt und insbesondere die Versorgung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen deutlich verbessert.

In den darauffolgenden Jahren haben wir als SPD in Regierungsverantwortung weitere wichtige Schritte zur Verbesserung der Pflege und zur Stärkung der Beschäftigten angestoßen und unternommen. Dazu gehören unter anderem Entlastungen bei längerer Verweildauer in Pflegeheimen, die Anhebung des Entlastungsbetrags zur Unterstützung im Alltag, die Dynamisierung des Geldwertes von Pflegeleistungen, die Einführung flexibler Budgets sowie deutlich bessere Löhne für Pflegekräfte.

Nach zehn Jahren haben sich jedoch die Rahmenbedingungen nun grundlegend verändert. Die Pflegeversicherung steht heute unter erheblichem finanziellem Druck. Die Ausgaben für Pflegeleistungen übersteigen inzwischen deutlich die Beitragseinnahmen. Zwar wurde bereits mehrfach mit Beitragssatzanpassungen und Bundesdarlehen gegengesteuert, die finanzielle Lage bleibt jedoch äußerst angespannt.

Ohne Reformmaßnahmen drohen der Sozialen Pflegeversicherung Defizite von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und von mehr als 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028. Bei einem jährlichen Ausgabenvolumen von rund 74 Milliarden Euro entspräche dies einem Minus von bis zu 20 Prozent. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere in der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen – die Zahl der Pflegebedürftigen ist von rund 2,8 Millionen im Jahr 2015 auf etwa 6 Millionen im Jahr 2025 angestiegen. Hinzu kommen deutlich gestiegene Personalkosten aufgrund besserer Löhne in der Pflege sowie die demografische Entwicklung. Dadurch haben sich die finanziellen Grundlagen der SPV erheblich verändert.

Unsere Antwort auf die Herausforderungen bleibt klar: Wir setzen auf mehr Solidarität als Leitprinzip für die Zukunft. Denn die große Mehrheit der Menschen in unserem Land ist auf verlässliche Sozialversicherungssysteme angewiesen.

Gleichzeitig enthält der Referentenentwurf angesichts der schwierigen finanziellen Lage auch Vorschläge, die kritisch diskutiert werden müssen. Dazu zählen insbesondere die vorgesehenen Einsparungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige, die Umwidmung von Mitteln des bisherigen Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 zugunsten fachpflegerischer Beratungs- und Betreuungsangebote sowie die geplante befristete Aussetzung bestimmter Tariftreueregelungen in der Pflege.

Zu dieser Liste gehört auch die ersatzlose Streichung der 100.000-Euro-Grenze für pflegende Angehörige, die wir als SPD deutlich ablehnen. Denn die Grenze beim Elternunterhalt ist eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft, indem eine Pflegebedürftigkeit der Eltern die Kinder sowie Angehörige nicht in finanzielle Nöte bringen darf. Betroffen wären nicht nur Spitzenverdiener:innen, sondern vielfach auch Familien, die bereits Verantwortung für Kinder tragen, hohe Wohnkosten schultern oder ihre Angehörigen auf vielfältige Weise unterstützen.

Aus unserer Sicht wird es langfristig nur mit einer deutlich stärkeren Einnahmebasis gelingen, die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stabilisieren und Härten für Pflegebedürftige zu vermeiden. Deshalb setzen wir uns seit Jahren für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung ein. Unser Ziel ist es, dass auch Privatversicherte, Beamt:innen sowie Abgeordnete ihren Beitrag zu einer solidarischen Finanzierung leisten. 

Ebenso dürfen zusätzliche Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt zur Stabilisierung der Pflegeversicherung kein Tabu sein. Wir sind überzeugt, dass eine starke und solidarische Pflegeversicherung im Interesse der großen Mehrheit der Bevölkerung liegt und auch von ihr unterstützt wird.

Alle Vorschläge müssen nun auf den Tisch, sorgfältig geprüft und offen diskutiert werden. 

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

 

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